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   OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82   

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OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82 (https://dejure.org/1983,12835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.1983 - 13 UF 745/82 (https://dejure.org/1983,12835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 1983 - 13 UF 745/82 (https://dejure.org/1983,12835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung auf eine Ausgleichsrente; Berechnung des Ehezeitanteils; Ausschluss des Ausgleichsanspruchs

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1587, 1587a, 1587g, 1587h
    Versorgungsausgleich; Ausgleich einer Betriebsrente; Erhöhung auf eine Ausgleichsrente; Berechnung des Ehezeitanteils; Ausschluß des Ausgleichsanspruchs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 608
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82
    In dem Falle eines rechtswirksamen Widerrufs wäre den Interessen des ausgleichspflichtigen Antragsgegners ausreichend dadurch Rechnung getragen, daß er gemäß §§ 1587d Abs. 2, 1587g Abs. 3 BGB in einem Abänderungsverfahren den späteren Wegfall der Versorgung nach § 1587g Abs. 2 S. 2 BGB geltend machen könnte (vgl. dazu, daß es bei dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich anders als bei dem öffentlich-rechtlichen Wertausgleich keine Stichtagsschranke gibt, welche die Berücksichtigung nachträglicher Entwicklungen des Wertes ausschließt, s. BGH FamRZ 1981, 856, 861 = EzFamR BGB § 1587b Nr. 3 = BGHF 2, 711, und FamRZ 1982, 43 = BGHF 2, 821).
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82
    Aufgrund der Rechtskraft dieser Entscheidung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob die Vorschrift des § 1587f BGB neben dem Erfordernis der Antragstellung noch einen der dort aufgezählten besonderen Entstehungstatbestände voraussetzt (so allerdings BGH FamRZ 1981, 1051, 1060 = EzFamR BGB § 1587b Nr. 1 = BGHF 2, 648).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 46/83

    Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82
    Hinweis Die weitere Beschwerde des Ehemannes hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1985 - FamRZ 1986, 338 = EzFamR BGB § 1587g Nr. 4 = BGHF 4, 1466).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Erlöschen der Zuständigkeit des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82
    In dem Falle eines rechtswirksamen Widerrufs wäre den Interessen des ausgleichspflichtigen Antragsgegners ausreichend dadurch Rechnung getragen, daß er gemäß §§ 1587d Abs. 2, 1587g Abs. 3 BGB in einem Abänderungsverfahren den späteren Wegfall der Versorgung nach § 1587g Abs. 2 S. 2 BGB geltend machen könnte (vgl. dazu, daß es bei dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich anders als bei dem öffentlich-rechtlichen Wertausgleich keine Stichtagsschranke gibt, welche die Berücksichtigung nachträglicher Entwicklungen des Wertes ausschließt, s. BGH FamRZ 1981, 856, 861 = EzFamR BGB § 1587b Nr. 3 = BGHF 2, 711, und FamRZ 1982, 43 = BGHF 2, 821).
  • OLG Koblenz, 04.05.1981 - 13 UF 945/80

    Nachehelicher Versorgungsausgleich; Berücksichtigung von während der Ehe durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82
    In der zuvor abgetrennten Folgesache betreffend den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich übertrug der Senat durch rechtskräftigen Beschluß vom 4. Mai 1981 (FamRZ 1981, 898) von dem Versicherungskonto des Antragsgegners monatliche Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 175, 80 DM auf das Konto der Antragstellerin.
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